Was ist eine Abtretungserklärung?

Im deutschen Zivilrecht bedeutet Abtretung die vertragliche Abtretung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Der ursprüngliche Gläubiger wird hierbei als Zedent oder bei mehreren Gläubigern Zedenten bezeichnet, der neue als Zessionar. Eine rechtliche Grundlage für die Abtretung findet sich in § 398 BGB: Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.