Hausratversicherung
Die Hausratversicherung des Bewohners zahlt für Wasserschäden am beweglichen Mobiliar. In der Regel zahlt die Hausratversicherung nur Schäden durch Leitungswasser, z. B. Rohrbrüche, Leckagen oder austretendes Wasser.
Gebäudeversicherung
In der Gebäudeversicherung des Eigentümers können alle Schäden, die am Gebäude entstehen, abgesichert werden. Du zahlst für die Reparatur und Instandsetzung nach Wasserschäden, z.B. den Sanitär Notdienst, die Gebäudetrocknung oder Sanierung.
Elementarversicherung
Die Elementarversicherung zahlt bei Schäden durch Naturereignisse, z.B. Starkregen oder Hochwasser. Elementarschäden sind in der Regel nicht in der Gebäudeversicherung enthalten.