Wasserschaden – Was deckt die Gebäudeversicherung ab?

Ein Schadensfall ist immer eine ärgerliche Sache. Egal um welchen Schaden es sich auch handeln mag. Besonders ärgerlich ist er dann, wenn nicht nur ein finanzieller, sondern auch ein materieller Schaden entstanden ist, der durch kein Geld der Welt wieder richtig auszugleichen ist. Denn viele Dinge, die unser Leben erst so richtig lebenswert machen, haben nicht immer einen finanziellen, aber einen emotionalen Wert. Und wenn diese Schaden genommen haben, kann deren Wert nur bedingt wieder ersetzt werden.

Zu den schlimmsten Schäden, die auftreten können, gehört der Wasserschaden. Diese Schadensart lässt sich in den seltensten Fällen steuern und beeinflussen. Zudem hat Wasser eine so zerstörende Kraft, dass die betroffenen Gegenstände in vielen Fällen nicht gerettet werden können. Ganz zu schweigen von Personenschäden.

Wohl dem, der eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat

Die Gebäudeversicherung im Überblick

Zu den wichtigsten Versicherungen zählt dabei die Gebäudeversicherung. Rund ein sechstel aller versicherten Immobilien müssen pro Jahr die Versicherung in Anspruch nehmen. Meist sind die Schadenssummen relativ klein und bedürfen nur wenig Beachtung. Kommt es aber zu einem Wasser- oder Feuerschaden, kann die Schadenssumme schnell mehrere tausend oder auch hunderttausend Euro betragen. Spätestens dann wird jeder froh sein, dass er die Versicherung abgeschlossen hat.

Diese Wasserschäden werden von der Gebäudeversicherung übernommen

Die Gebäudeversicherung übernimmt einen Wasserschaden dann, wenn dieser durch Leitungswasser entstanden ist. Sollte also die Waschmaschine auslaufen, ein Wasserrohr platzen oder anderweitig Wasser aus einer Leitung in die Immobilie laufen, wird die Versicherung den Schaden in der Regel übernehmen. Gleiches gilt bei Löschwasser, da die Versicherung auch Feuerschäden übernimmt und somit auch die Schäden, die durch das Löschwasser – welches ebenfalls aus dem Wasserhahn kommt – übernehmen muss. Niemand muss also Bedenken haben, dass er bei einer Gebäudeversicherung auf den Kosten sitzen bleibt, wenn er einen Brand hat und die Feuerwehr durch das Löschen mit dem Wasser einen größeren Schaden anrichtet, als das Feuer an Schaden hinterlassen hat.

Auch Wasserschäden, die durch einen Wasseraustritt aus Heizungsanlagen, Klimaanlagen oder auch Solarheizungsanlagen entstehen, werden in aller Regel von der Gebäudeversicherung beglichen. Ebenfalls Wasserschäden, die durch Sanitäranlagen oder Boiler entstanden sind.

Tipp: Als Grundregel kann festgehalten werden, dass alle Wasserschäden, die durch Wasser aus dem Innenbereich des Hauses auftreten, von der Versicherung bezahlt werden.

Die Voraussetzungen für die Übernahme

Wie bei allen Versicherungen, so gibt es auch bei der Gebäudeversicherung Regeln und Verpflichtungen, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, damit die Versicherung im Schadensfall auch zahlt. An erster Stelle steht wie immer die pünktliche Beitragszahlung. Wer nicht pünktlich zahlt, riskiert ein Ruhen der Versicherung. Bei einem Schadensfall kann es dann passieren, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Zudem kann es zur Kündigung der Versicherung kommen. In vielen Fällen tut man sich dann recht schwer, eine neue Versicherung zu finden.

Hier muss die Versicherung nicht zahlen

Zudem gibt es immer Ausschlusskriterien bei der Übernahme von Versicherungsschäden. So wird ein Wasserschaden dann nicht von der Gebäudeversicherung übernommen, wenn er durch Hochwasser oder andere Naturkatastrophen mit Wasser hervorgerufen wurde. Hier kommt die Elementarversicherung ins Spiel. Diese kann, muss aber nicht in der VGV (Verbundenen Gebäudeversicherung) enthalten sein. Zudem muss die Versicherung nicht zahlen, wenn das Wasser durch offen gelassene Fenster, Türen oder durch undichte Dächer in das Haus gelangen konnte. Gleiches gilt bei mutwillig herbei geführten Schäden. Wer also mit Absicht sein Haus unter Wasser setzt, um die Versicherungssumme zu kassieren, der muss sich nicht wundern, wenn er am Ende kein Geld, sondern nur eine Anzeige wegen Betruges bekommt.

Tipp: Aus Grundregel gilt: Alle Wasserschäden, die von Außerhalb auf die Immobilie treffen, müssen nicht zwangsläufig von der Versicherung übernommen werden.

Dies gilt es zu beachten

Die Versicherung kann den Schaden nur dann in einer angemessenen Höhe regulieren, wenn die Versicherungsprämie entsprechend festgelegt wurde. Wer nur einen kleinen finanziellen Beitrag zur Versicherung leistet, der muss sich im Schadensfall nicht wundern, wenn er auch nur eine kleine Summe für die Schadensregulierung ausgezahlt bekommt.

Es ist daher sehr wichtig, dass der Leistungsumfang wie auch die Versicherungsprämie sehr genau überlegt wird. Hierbei muss nicht nur die Bauweise der Immobilie bedacht werden, sondern auch deren Lage, deren Alter und deren Wert.

Einige Versicherungen bieten auch eine Übernahme von Schäden an, die eigentlich nicht zur regulären Gebäudeversicherung gehören. So ist es in einigen Regionen und bei einigen Versicherungen möglich, einen Hochwasserschutz abzuschließen. Allerdings ist dies mitunter sehr teuer und sollte daher gut überlegt werden. Wer aber noch eine sehr alte Gebäudeversicherung hat, sollte einmal schauen, ob der Hochwasserschutz da nicht noch vorhanden ist. Es gab Zeiten, da wurde Hochwasser automatisch mit versichert.

Tipp: Massivhäuser sind in der Versicherung in der Regel deutlich günstiger als Holzhäuser oder Häuser, die beispielsweise ein Reetdach haben. Auch Häuser in Leichtbauweise werden mit höheren Beiträgen belangt als die gute alte Stein auf Stein Bauweise.