Was zählt zu den Elementarschäden?

Elementarschaden Hochwasser
So genannte „Schäden durch höhere Gewalt“ zählen Gebäudeschäden wie zum Beispiel Sturm, Hagel und Überschwemmungen. Weiterhin zählen zu den Elementarschäden: Erdbeben, Schneemassen, Lawinen, Vulkanausbrüche, Erdrutsche oder auch Blitzeinschläge. Die Versicherung dafür ist die Elementarversicherung und findet sich oft in der Gebäudeversicherung wieder.

Folgeschäden vermeiden

Wichtig bei einem Elementarschaden ist es, die Folgeschäden zu verhindern oder zumindest zu mindern. Diese Pflicht (Schadenminderungspflicht) muss jeder Versicherungsnehmer nachkommen.

Gerne steht Dir der Schadenservice von REPARIX bei einem Elementarschaden fachmännisch zur Seite.

Unser Service bei Unwetterschäden

  • Sofortmaßnahmen
  • Keller auspumpen
  • Wasser absaugen
  • Einleiten einer Nottrocknung