Als junges und innovatives Unternehmen haben wir uns auf die schnelle Hilfe bei Gebäudeschäden spezialisiert. Schnelle professionelle Hilfe auch außerhalb der Kernarbeitszeiten und ausgebildete Servicetechniker für die Schadenminderung sind unser Spezialgebiet. Unser technisches und digitalisiertes Schadenmanagement erlaubt eine Schadenabwicklung ganz ohne lästigen Papierkram.
Melde uns einfach telefonisch oder über unser Schadensformular Deinen Gebäudeschaden. Sofort macht sich ein Service-Techniker auf den Weg. Wir reparieren den Rohrbruch und mindern damit den Schaden. Wir wickeln die Kosten direkt mit der zuständigen Versicherung ab.
In Euskirchen befindet sich der Hauptsitz von REPARIX. In der Zentrale steuern wir die Informationsaufnahme.
Unsere eigenen Service-Techniker werden nach einem strengen Auswahlverfahren ausgesucht und sind geschulte Trocknungstechniker. Diese durchlaufen neben einem Vorstellungsgespräch auch ein Probearbeiten. Dadurch können wir versichern, dass die Arbeiten zu Deiner Zufriedenheit ausgeführt werden.
Wenn wir Deinen Gebäudeschaden reparieren, ist dies für Dich in Regel kostenlos. Das gilt, wenn der entstandene Schaden von der zuständigen Gebäude- und/oder Hausratversicherung abgedeckt ist.
Wir prüfen daher immer vor Beginn der Arbeiten, ob es sich um einen versicherten Gebäudeschaden handelt. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, erklären wir Dir vorher ganz genau warum und erstellen Dir ein Angebot. Damit weißt Du immer, was auf Dich zu kommt.
Nein, REPARIX arbeitet mit eigenen Service-Technikern. Es kommen keine Subunternehmer zum Einsatz. Falls es zu Kapazitätsengpässen kommt, greifen wir auf geprüfte Partnerunternehmen zurück. Diese arbeiten nach unseren Standards und zu Deiner Zufriedenheit.
Diese bezeichnet im Schadenersatzrecht die Pflicht des Geschädigten, den Schaden abzuwenden oder zu mindern oder den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen.
Jeder Bürger in Deutschland hat die Pflicht zur Schadenminderung. (BGB §254 Abs. 2)
Mit der Schadenminderungspflicht wird die Pflicht definiert, welche nach § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) den Geschädigten dazu verpflichtet einen drohenden Schaden abzuwenden oder eingetretenen Schadenfall bestmöglich in der Form der Schadenminderung zu minimieren. Im Falle eines drohenden Wasserschadens, z.B. durch Frostschäden bei Abwesenheit der Wohngebäude Nutzer, müssen entsprechende Maßnahmen wie die Absperrung und Entleerung gefährdeter Leitungen unternommen und somit das Risiko eines nachfolgenden Wasserschadens minimiert werden. Ebenso müssen z.B. bei einem entstandenen Rohrbruch entsprechend Schadenminderungspflicht alle notwendigen Maßnahmen unternommen werden, um das Schadensbild des Wasserschadens zu minimieren und notwendige Maßnahmen zur Reparatur und somit Schadenminderung einzuleiten. Ebenso regelt die Schadenminderungspflicht die Obliegenheit als Geschädigter den Schädiger auf die drohende Gefahr hinzuweisen.
Schadenminderungspflicht VVG
§ 82 VVG Abwendung und Minderung des Schadens
(1) Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
(2) 1Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. 2Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.
(3) 1Bei Verletzung einer Obliegenheit nach den Absätzen 1 und 2 ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. 2Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
(4) 1Abweichend von Absatz 3 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist. 2Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung des Bewohners zahlt für Wasserschäden am beweglichen Mobiliar. In der Regel zahlt die Hausratversicherung nur Schäden durch Leitungswasser, z. B. Rohrbrüche, Leckagen oder austretendes Wasser.
Gebäudeversicherung
In der Gebäudeversicherung des Eigentümers können alle Schäden, die am Gebäude entstehen, abgesichert werden. Du zahlst für die Reparatur und Instandsetzung nach Wasserschäden, z.B. den Sanitär Notdienst, die Gebäudetrocknung oder Sanierung.
Elementarversicherung
Die Elementarversicherung zahlt bei Schäden durch Naturereignisse, z.B. Starkregen oder Hochwasser. Elementarschäden sind in der Regel nicht in der Gebäudeversicherung enthalten.
Im deutschen Zivilrecht bedeutet Abtretung die vertragliche Abtretung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Der ursprüngliche Gläubiger wird hierbei als Zedent oder bei mehreren Gläubigern Zedenten bezeichnet, der neue als Zessionar. Eine rechtliche Grundlage für die Abtretung findet sich in § 398 BGB: Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.
Ist der Schaden akut, kann als erstes im Notdienst ein Installateur und die Firma REPARIX schadenmindernde Maßnahmen durchführen. Dies ist sehr wichtig, um den Schaden nicht größer werden zu lassen.
Im Anschluss muss die Ursache ermittelt werden. Dies kann bei sichtbaren Schäden durch einen Installateur geschehen oder bei nicht sichtbaren Schäden durch einen Leckageorter. Der Leckageorter hat oft die Möglichkeit, zerstörungsfrei die schadhafte Stelle zu ermitteln.
Im nächsten Schritt folgt eine Reparatur durch einem Installateur. Ist die Reparatur abgeschlossen, kann die Firma REPARIX eine Technische Trocknung einleiten.
Zum Schluss folgt nach der Technischen Trocknung die Wiederherstellung. Hier wird ein Maler, Schreiner und ähnliche Gewerke den ursprünglichen Zustand vor dem Wasserschaden wiederherstellen.
Eine Technische Trocknung dauert in der Regel zwischen 10 – 14 Tagen. Kann aber auch bei unterschiedlichen Baustoffen länger dauern.
Wenn eine Gebäudeversicherung besteht, solltest Du den Wasserschaden in jedem Fall Ihrer Versicherung melden. Diese prüft ob Versicherungsschutz besteht und kann dann die Kosten für den Schaden übernehmen. Im schlimmsten Fall können hohe Kosten entstehen. Gerne kannst Du durch eine Abtretungserklärung die Entschädigungskosten an uns abtreten. Wir rechnen dann direkt mit der Versicherung ab.
Bei einem versicherten Schaden übernimmt die Versicherung die Stromkosten. Hierzu muss vom Trocknungsunternehmen ein Stromnachweis vorgelegt werden. Dieser kann dann bei der Versicherung eingereicht werden und man bekommt die Stromkosten erstattet.
Tipp vom Profi: Ruf bei Deinem Stromversorger an und melden diesen, dass bei Dir eine Technische Trocknung durchgeführt wird. Nach Vorlage des Stromnachweises berücksichtigt dieser dann, dass Dein Abschlag aufgrund der höheren Stromkosten nicht hoch gesetzt wird.
Wenn die Schadenursache noch unklar ist, kann mit verschiedenen Messtechniken eine punktgenaue Schadenstelle ermittelt werden. Ein großer Vorteil ist, dass zumindest die Schadenstelle eingegrenzt werden kann ohne das dabei größere Schäden am Gebäude angerichtet werden müssen.
Weitere Infos findest Du HIER.
Die Trocknungsdauer ist mit einer Laufzeit der Geräte von 24h pro Tag berechnet. Willst Du die Geräte über Nacht ausschalten, ist es wichtig, dass Du dieses mit uns absprichst. Durch das Abschalten der Geräte über Nacht ist eine längere Standzeit / Trocknungszeit möglich.
Eine Schadennummer wird von der Versicherung für jeden gemeldeten Schaden erstellt.
Diese kann dort auch erfragt werden. Wichtig hierzu ist die Angabe Deiner Versicherungsnummer. Finden kannst Du diese in Deiner Versicherungspolice.
Eine Estrichdämmschichttrocknung ist notwendig, wenn nach einem Wasserschaden Feuchtigkeit in den Fußboden eingedrungen ist und die unter dem Estrich befindliche Dämmschicht nass ist.
Um Langzeitschäden vorzubeugen, sollte die eingeschlossene Feuchtigkeit so schnell wie möglich entfernt werden. Eine schnell eingeleitete Trocknung ist sehr viel günstiger, als sie deutlich später durchzuführen.
Jetzt am Besten direkt anrufen und Angebot anfordern: 0176/68936845
Wie funktioniert eine Estrichdämmschichttrocknung?
Im Unterdruckverfahren wird die feuchte Luft, die sich unter dem Estrich befindet durch einen SKV (Seitenkanalverdichter) angesaugt. Hierzu ist es wichtig Ausgleichsbohrungen zu bohren oder Randfugen freizulegen. Dies ist wichtig damit, eine Zirkulation unter dem Estrich gewährleistet ist. Die austretenden Luft aus unserem SKV, wird dann durch einen Kondenstrockner entfeuchtet und in Form von trockener Luft wieder in den Raum abgeben. Der Kreislauf kann nun von vorne beginnen. Dieser Vorgang wird so oft wiederholt, bis die Feuchtigkeit entfernt wurde.
Skizze zur Estrichdämmschichttrocknung
Die Sofortmaßnahmen bei Gebäudeschäden sind wie die Erste Hilfe bei uns Menschen. Wir sollten versuchen, so schnell wie möglich Erstmaßnahmen einzuleiten, damit wir den Schaden mindern können. Dies hat letztlich den großen Vorteil, dass die Schadenhöhe und Kosten geringer ausfallen, als wenn Du zu lange damit wartest.
Ja, das könnte passieren! Aber da wir auf die normale Raumfeuchtigkeit runtertrocknen, sind schon viele Risiken ausgeschlossen. Zum Beispiel könnten Echtholzmöbel durch die Entfeuchtung Risse aufweisen. Wichtig ist hier also die Möbel zu schützen! Auch Klaviere und ähnliche Instrumente sind, wenn möglich, aus dem zu trocknenden Bereich zu entfernen, da Sie sich verstimmen könnten. Auch hierfür gilt es geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Wichtig als Kunde ist drauf zu achten, das Du regelmäßig den Wasserbehälter im Kondenstrockner wechselst. Ist dieser voll, schaltet sich das Trocknungsgerät aus Sicherheitsgründen ab. Somit kann der Trockner nicht durchlaufen und die Trockenzeit verschiebt sich dementsprechend nach hinten.