Rohrbruch durch Frost, kann das sein?

Einige Menschen lieben das Winterwetter und andere verfluchen es. Man muss ständig Schnee schippen und morgens erst die Scheiben vom Auto kratzen. Das kalte Wetter erhöht auch das Risiko, dass das Wasser in den Leitungen einfriert. Dadurch können sie zum Bersten gebracht werden und es ensteht ein Rohrbruch durch Frost. Als Mieter erkennen Sie dies, wenn aus dem Wasserhahn kein Wasser mehr fließt oder die Heizung nicht warm wird. Wenn es wieder wärmer wird, beginnt das Wasser wieder zu fließen. Im schlimmsten Fall geschieht es dort, wo man es nicht haben möchte.

Wer für Rohrbrüche durch Frost aufkommt

Wenn es einen Wasserschaden in der Wohnung gibt, zahlt aus Mietersicht meist die Hausratversicherung. Diese begleicht Schäden, die aufgrund des Wassers an der Wohnungseinrichtung entstanden sind. Der Vorteil für Mieter ist, dass der heutige Neuwert und nicht der aktuelle Zeitwert der Gegenstände zählt. Mieter haben auch die Möglichkeit, Wasserschäden über die private Haftpflichtversicherung abzurechnen. Das ist der Fall, wenn beispielsweise ein Nachbar oder der Vermieter für die Schäden an dessen Einrichtung verantwortlich ist. Die entstandenen Kosten können Sie sich hierbei nur über einen Schadenersatz zurück holen. Jedoch muss bewiesen werden, dass zum Beispiel der Vermieter wirklich Schuld an dem Wasserschaden hat. Aus Sicht von Hauseigentümer oder Vermieter muss die Wohngebäudeversicherung für den Schaden aufkommen. Diese zahlt für Schäden, die am Haus entstanden sind. Auch Frostschäden an Heizkörpern, Wärmepumpen und Heizkesseln werden von der Versicherung übernommen. Frostbedingte und sonstige Bruchschäden, die außerhalb des versicherten Gebäudes an den Rohren entstehen, werden meist ebenfalls in der Regel von der Versicherung bezahlt.

Vermeidung von Rohrbrüche durch Frost

Damit Sie sich nicht mit Versicherungsangelegenheiten herumschlagen müssen, ist es wichtig, dass Sie in der kalten Jahreszeit ausreichend heizen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Wände und Leitungen nicht auskühlen. Auch in Räumen, die unbewohnt sind, müssen Sie dafür sorgen, dass genügend geheizt wird. Wenn Sie zum Beispiel im Winter verreisen, sollten Sie die Heizung mindestens auf die Stufe eins stellen. Die „Schneeflocken“-Stufe ist oft nicht ausreichend. Diese dient lediglich dafür, dass das Wasser, welches sich im Heizkörper befindet, nicht gefriert. Durch das Heizen steigen zwar die Heizkosten, aber Sie sparen sich den Ärger mit einem möglichen Wasserrohrbruch. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum verreisen, ist es hilfreich, beispielsweise Nachbarn zu bitten, regelmäßig Ihre Heizung zu überprüfen. Hierbei sollten diese darauf achten, dass Wasser aus den Hähnen kommt.

Was wenn ein Rohrbruch durch Frost entstanden ist?

Wenn Sie feststellen, dass es zum Beispiel von der Decke tropft, wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Versicherung. Bis Sie eine Reaktion von dieser erhalten, sollten Sie den Schaden auf ein Minimum begrenzen. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise am Wochenende einen Schadenservice rufen, auch wenn die Versicherung nicht zu erreichen ist. Besonders wichtig ist, dass die betroffene Leitung abgestellt wird. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben, kann dies auch im Zweifelsfall die Hauptwasserleitung sein. Als Mieter sollten Sie unbedingt so früh wie möglich Ihre Hausverwaltung über den Rohrbruch in Kenntnis setzen. Falls es zum Streitfall kommt, müssen Sie beweisen können, dass Sie rechtzeitig auf den Schaden verwiesen haben. Empfehlenswert ist es, den Wasserschaden zu fotografieren, um später der Versicherung genaue Details übermitteln zu können.